Hygienekonzept POLY AREAL

bis 31.12.2021

Liebe Nachteulen und Kulturinteressierte,

Aufgrund der Corona-Pandemie ist es notwendig ganz besonderes Augenmerk auf Hygiene und Corona-Maßnahmen zu legen.

Daher haben wir ein Hygienekonzept für die Sicherheit unserer Gäste beim Besuch des POLY AREALs, Maybachstraße 8, 78464 Konstanz erstellt.

Voraussetzungen:

  • Zugang nur für 2G, also Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete
  • Maskenpflicht entfällt beim Tanzen und bei Verzehr
  • Kontaktnachverfolgung notwendig. Nutzung der Luca-App
  • Voranmeldung der Gäste
  • Selbstbeschränkung auf 150 Gäste (ca. 37 % Auslastung)
  • Die hochmoderne Lüftungsanlage wälzt mehr als die geforderten 40 Kubikmeter Luft pro Stunde um. Eine CO2-Ampel wird zusätzlich gut sichtbar für die Gäste aufgestellt, die dabei unterstützt unzureichenden Luftwechsel und die damit verbundene Lüftungsnotwendigkeit rasch zu erkennen
  • Sobald die CO2-Ampel gelb wird, werden die Türen zum Außenbereich geöffnet und Fenster im Innenbereich.
  • Sobald die CO2-Ampel rot wird, werden die Türen zum Außenbereich geöffnet und Fenster im Innenbereich. Außerdem werden die Gäste per Ansage durch den DJ dazu angehalten Masken aufzusetzen. Zusätzlich wird die Lüftung manuell auf die höchste Stufe geschaltet.


Einlass
Die Verhaltenshinweise und Corona-Regeln im POLY AREAL sind für alle Gäste gut sichtbar beim Einlass und an der Kasse angebracht, alle Mitarbeiter:innen sind geschult und wurden mit den geltenden Corona-Regeln vertraut gemacht.

Sie sind angehalten beim Einlass der Gäste darauf zu achten, dass wartende Gäste Maske tragen und diese andernfalls auf diese Pflicht hinzuweisen. Zudem wirken sie daraufhin, dass Gäste die gekennzeichneten Abstandsempfehlung von 1,5 m - soweit die örtlichen Gegebenheiten es zulassen - untereinander einhalten.

Der Wartebereich ist, sofern möglich, bewusst im Außenbereich platziert, um das Infektionsrisiko gering zu halten. Die Steuerung der Personenströme auf den Laufwegen erfolgt durch Absperrungen bzw. Bodenmarkierungen.

Hinsichtlich der 2G-Zugangs findet eine Kontrolle der notwendigen Bescheinigungen samt Ausweis statt. Liegen die notwendigen Dokumente nicht vor, sind die Mitarbeiter:innen geschult und ausdrücklich befugt Gäste abzuweisen. Offensichtlich kranken Personen wird der Zugang verwehrt.

Die Registrierung der Gäste zur Kontaktnachverfolgung wird von den Mitarbeiter:innen ebenfalls überwacht.

Am Eingang stehen Desinfektionsspender bereit.

Beim Eingang erhalten die Gäste ein Einweg-Armbändchen, dass sie selbst anlegen müssen. Wenn Gäste das POLY AREAL verlassen möchten, so gelangen diese über die großzügig ausgelegte Feuertreppe nach Draußen. Nach Betriebsende wird das Security Team für Abstand zwischen den Gästen auf der Feuertreppe sorgen und mögliche Schlangen- und Haufenbildungen verhindern.

Maskenpflicht
Im Betrieb gilt generell Maskenpflicht, ausgenommen ist der Konsum von Getränken und Speisen an der Bar oder an (Steh-)Tischen.

Nur auf der Tanzfläche besteht auf Grundlage einer Ausnahmegenehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 19 Abs. 1 CoronaVO eine Ausnahme von der Maskenpflicht, vorausgesetzt die verpflichtenden Vorgaben dieses Hygienekonzepts werden eingehalten.

Die Mitarbeiter:innen sind angehalten, gegenüber den Gästen auf die Einhaltung der Maskenpflicht hinzuwirken.

Es besteht Maskenpflicht für Mitarbeiter:innen und externe Dienstleister (DJ), wenn kein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen (z.B. Plexiglas-abtrennungen) besteht.

Garderobe
  • Es gibt eine Garderobe.
  • Das Garderobenpersonal ist nicht abgetrennt durch Plexiglasscheibe.
  • Das Garderobenpersonal trägt Latexhandschuhe und Maske.
  • Es werden Einweg-Handzettel verwendet.

Sobald es die Corona-Lage zulässt werden wiederverwendbare Marken/Chips genutzt und nach der Benutzung desinfiziert.

Toiletten
  • Es besteht Maskenpflicht auf dem Weg zur und in der Toilette.
  • Es werden primär Handtuchspender verwendet
  • keine Handtücher zur Mehrfachnutzung
  • Es werden Seifen- und Desinfektionsspender aufgestellt und regelmäßig nachgefüllt
  • Türklinken und Armaturen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert
  • Es werden verkürzte Reinigungszyklen festgelegt: Statt mehrmals täglich wird stündlich geputzt
  • Aushang der Reinigungszyklen mit Unterschrift der Reinigungskraft.
  • Einweghandtücher sind gegenüber Heißlufthändetrocknern zu bevorzugen, da letztere durch Aufwirbelung der Aerosole das Infektionsrisiko ggf. sogar erhöhen können.

Um Personenströme zu steuern, werden soweit mögliche Laufwege durch Absperrungen bzw. Markierungen am Boden gekennzeichnet.

Im Klub/In der Diskothek
Im Betrieb besteht generell Maskenpflicht, außer im Sitzbereich, an der Bar und an (Steh-) Tischen zum Verzehr von Speisen und Getränken.

Auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. § 20 Abs. 1 CoronaVO durch das zuständige Gesundheitsamt besteht keine Maskenpflicht auf der Tanzfläche.

Flächen, die häufig benutzt/ berührt werden, werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.

Es wird darauf hingewirkt, dass sich Gäste gleichmäßig auf die freien Gastflächen verteilen, so dass die Gesamtfläche genutzt werden kann.

Verkehrswege werden so angepasst, dass der vorhandene Raum optimal genutzt werden kann, – soweit nötig, ist Mobiliar, Dekoration etc. zu reduzieren.

Mitarbeiter werden gebrieft größere Anhäufungen von Menschen aufzulösen und freundlich auf die Corona-Regeln hinzuweisen. Gleiches gilt für den Night-Manager.

An den Tischen
  • Es gibt keine Kellner nur Thekenpersonal
  • Gäste holen sich ihre Getränke an der Theke selbst ab
  • Digitale Speise/Getränkekarten oder Aushänge werden genutzt, es wird kontaktlose Zahlung angeboten.
  • Tische und Sitzgelegenheiten werden regelmäßig nach jeder Benutzung gereinigt und desinfiziert.
  • Auf Speise- und Getränkekarte wird soweit möglich verzichtet, bzw. werden abwischbare Materialen verwendet.


An der Bar
An der langen Theke im unteren Bereich sind zwei Selbstbedienungs-Bereiche an der Bar getrennt von den Bargästen. Sitzplätze und Selbstbedienungsbereiche an der Bar sind voneinander getrennt, zwischen Sitzplätzen und Selbstbedienungsbereich wird ein Mindestabstand eingehalten. Die Plätze an der Bar werden soweit möglich mit Abstand zueinander angeordnet. Ein Theken-Mitarbeiter je Schicht ist für das Wechseln von Lappen und Handtüchern zuständig.

  • Barhocker und Tresen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert
  • Arbeitsutensilien und benutzte Gläser werden nach Gebrauch heiß gespült
  • Auf Speise- und Getränkekarte wird soweit möglich verzichtet oder es werden abwischbare Materialien verwendet
  • Digitale Karten oder Aushänge werden genutzt
  • Arbeitsbereiche werden nach Möglichkeit entzerrt
  • Häufigeres Wechseln von Lappen und Handtüchern


Ausreichende Lüftung
Innenräume werden regelmäßig gemäß den Vorgaben der o.g. Varianten belüftet. Zum Einsatz kommende Lüftungs- und Luftreinigungsgeräte werden regelmäßig fachkundig eingestellt und gewartet.

Die Klimaanlage Danvent DV Time 30 Dachgerät Systemair ist eine maßgeschneiderte Premiumlösung und wälzt pro Stunde 7900 Kubikmeter Luft um. Bei der gewählten Beschränkung auf 150 Gäste pro Veranstaltung entspricht dies einer Umwälzung von ca. 52 Kubikmetern Luft pro Person.

Türen/Fenster/Dächer werden offengehalten, um zusätzlich für gute Durchlüftung, idealerweise Querlüftung zu sorgen.

Außenflächen werden verstärkt genutzt

Mitarbeiter:innen
Mitarbeiter:innen haben eine Einweisung in das betriebliche Hygienekonzept erhalten. Diese sowie das Sicherheits- und Reinigungspersonal werden in die Vorgaben der aktuell geltenden Corona-VO eingewiesen. Bei Krankheitssymptomen ist das Erscheinen am Arbeitsplatz untersagt. Erkrankungen wie Fieber, Husten oder Halsschmerzen sind sofort der Betriebsleitung zu melden.

Es besteht Maskenpflicht für Mitarbeiter:innen und externe Dienstleister:innen (DJ), wenn kein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen (z.B. Plexiglasabtrennungen) besteht.

Häufiges gründliches Händewaschen vor und zwischen einzelnen Arbeitsschritten.

Der/die Arbeitgeber:in stellt ausreichend Tests zur Verfügung (mind. 2 pro Woche), sowie ausreichend Schutzausrüstung wie Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe und ausreichend Waschgelegenheiten mit Flüssigseife und Desinfektionsmittel.

Mitarbeiter:innen beachten ein hohes Maß an Sauberkeit und Körperhygiene und desinfizieren sich regelmäßig die Hände. Körperkontakt (insbesondere Händeschütteln, Umarmungen etc.) mit Gästen oder Kolleg:innen ist zu vermeiden.

Insbesondere das Türpersonal wird geschult und befähigt die 2G-Nachweise zu überprüfen.

Verhaltensregeln für Gäste und Mitarbeiter:innen werden schriftlich fixiert und gut sichtbar hinter dem Tresen ausgehängt.

Die Nies- und Hustenetikette ist zu beachten.

Auf gemeinsame Pausen und Besprechungen in engen Räumen wird verzichtet.

Externe Dienstleister:innen haben einen 2G Nachweis zu erfüllen.

Mitarbeiter:innen werden angehalten sich zu impfen und/oder regelmäßig zu testen.

“And those who were seen dancing were thought to be insane by those who could not hear the music.”

Friedrich Nietzsche

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